Dupuytren'sche Erkrankung
Die Dupuytren’sche Kontraktur, benannt nach einem französischen Chirurgen, ist eine gutartige Bindegewebsveränderung in der Hohlhand unmittelbar unter der Haut. Sie äußert sich in Form von Strängen und Knoten entlang einer fächerförmigen Sehnenplatte der Palmarisaponeurose. Durch das Schrumpfen dieser Stränge und der Sehnenplatte kommt es zur Beugekontraktur der Finger, so dass sie sich nicht mehr voll Strecken lassen. Die genaue Ursache dieser Erkrankung ist noch nicht vollständig aufgedeckt, wobei viele Faktoren eine Rolle spielen. Eines ist allerdings sicher, das Wachstum der Sehnenplatte erfolgt schubweise, den Zeitraum kann aber keiner benennen.

Oftmals beginnt die Erkrankung am 4. und 5. Strahl mit einer schmerzlosen Knotenbildung in der Hohlhand. Es kann aber auch der Daumen befallen sein. Der Knoten kann dann weiter in Richtung der Finger wachsen und der Sehnenstrang fängt an zu schrumpfen. Der befallende Finger lässt sich dann nicht mehr voll strecken. Diese Entwicklung, festgehalten in 4 Stadien, erfolgt jedoch wie bereits oben erwähnt etappenweise und kann viele Jahre andauern und in jeder Phase stehen bleiben. Da die eigentlichen Beugesehnen nicht befallen sind, ist man stets in der Lage, problemlos einen vollständigen Faustschluss auszuführen.
Als kausale Therapie kommt derzeit nur die operative Entfernung der gewachsenen Knoten und Stränge in Frage. Andere Therapiemaßnahmen bringen nicht den gewünschten Erfolg, die Finger wieder voll strecken zu können und schädigen eher das noch gesunde Gewebe in der Umgebung. Die Indikation zur Operation wird heute nach den Funktionseinbußen an der Hand und nach dem vorliegenden Stadium gestellt. Ein tastbarer Knoten oder Strang in der Hohlhand bei voller Streckung aller Finger stellt keine Indikation zur Operation dar. Eine Operation in diesem Stadium kann eher zur Anregung des Wachstums der Sehnenplatte führen und somit zur Verschlechterung des vorliegenden Zustandes.

Die Operation ist auch mit vielen Komplikationen behaftet, denn es müssen bei der Entfernung wichtige Strukturen wie Nerven, Gefäße und Sehnen in der Hohlhand geschont werden. Der Operateur muss in der Lage sein, bei Verletzung dieser Strukturen, diese adäquat wieder herzustellen, so z.B. mit einer Nervennaht mittels Mikroskop. Auch die spätere Narbe kann zu einer Kontraktur führen und somit die Streckung des Fingers verhindern.
Jede Entscheidung zur Operation sollte daher all die genannten Faktoren mit berücksichtigen und in einem vertrauensvollen Gespräch zwischen Operateur und Patienten abgesprochen werden. Auch die Nachbetreuung bis zur Genesung sollte in der Hand des Operateurs bleiben.