Das Karpaltunnelsyndrom
Bei dieser Erkrankung handelt sich eine Einengung eines Nervs, dem so genannten Nervus medianus, in Höhe der Handwurzel. Die Handwurzelknochen bilden handinnenwärts eine Rinne, die von einem Band, dem Retinaculum flexorum, überspannt wird und bilden so den Karpaltunnel. In diesem Tunnel verlaufen neben dem Nerv auch die 9 Beugesehnen der Hand, die das Beugen der Finger ermöglichen. Der Medianus versorgt den Daumen, Zeige-, Mittel- und daumenseitigen Ringfinger mit Gefühl und dem Tastsinn.
Kommt es zur Einengung in diesem Tunnel, wird zunächst der Nerv in Mitleidenschaft gezogen, indem die Durchblutung gestört wird. Dieses äußert sich in Missempfindungen wie Kribbeln, Prickeln, Brennen und Taubheitsgefühl in den ersten drei Fingern und dem halben Ringfinger. Sie treten vor allem nachts auf und können auch bis in den Oberarm ausstrahlen. Durch das Taubheitsgefühl klagen die Betroffenen in der Folge über Schwierigkeiten bei feineren Arbeiten wie beim Nähen oder zum Beispiel auch beim Knöpfe schließen. Sie lassen auch plötzlich häufig Gegenstände aus der Hand fallen.
Als häufigste Ursache für die Einengung ist die Verdickung der Beugesehnen unterschiedlichster Genese zu nennen. Der Nerv selbst ist selten betroffen. Ursächlich können auch Arthrosen des Handgelenkes, fehlverheilte Brüche der Speiche und Handwurzelknochen u.v.m. sein.
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Als häufigste Therapie kommt letztlich die operative Spaltung des derben Bandes in Frage. Dies ist zum einen endoskopisch oder über einen offenen Schnitt möglich. Bei den meisten Handchirurgen wird allerdings die letzte Methode favorisiert, denn mittlerweile wird die Spaltung durch einen sehr kleinen Schnitt (ca. 2 cm) erreicht. Man kann bei der offenen Methode auf sichtbare Ursachen der Einengung sofort reagieren und im Vergleich zur endoskopischen Methode gibt es spätestens nach 4 Wochen keine nachweisbaren Vorteile der endoskopischen Spaltung mehr. Auch ist die Komplikationsrate beim endoskopischen Verfahren höher.

Auch bei diesem Krankheitsbild sollte die Indikation zur Operation zwischen dem Betroffenen und dem Handchirurgen kollegial abgesprochen werden. Alternative Therapie-Methoden, die zunächst eine vorübergehende Verbesserung bringen, sollten nicht unerwähnt bleiben. Voraussetzung für eine Operation ist auch, dass der Operateur mögliche Komplikationen sofort korrigieren kann. So z.B. sollte der Operateur auch in der Lage sein, bei Verletzung einer der 9 Beugesehnen diese auch adäquat zu versorgen. Anzustreben ist auch hier die Nachsorge des Operierten durch den Operateur bis zur vollen Genesung.